Leihmeerschweinchen
Seit dem 1. September 2008 ist die Einzelhaltung von Meerschweinchen gesetzlich nicht mehr erlaubt.
Ist nun aber der Partner Ihres Meerschweinchens verstorben und Sie möchten nach dem Tod des verbleibenden Tieres mit der Meerschweinchenhaltung aufhören?
Auf dieser Seite finden Sie so genannte Leihmeerschweinchen. Diese Tiere werden käuflich erworben und können bei Ihnen bleiben, bis ihr verbleibendes Meerschweinchen über die Regenbogenbrücke gegangen ist. Danach darf das Leihschweinchen wieder zu mir zurück kehren. Selbstverständlich darf es aber auch bei Ihnen bleiben (sofern es nicht alleine sein muss), denn durch den Kauf ist es Ihr Eigentum.
Weitere Infos und Adressen von Leihmeerschweinchen-Anbietern finden Sie unter
Diese Leihschweinchen biete ich im Moment an:
(Kastrat "Gismo" Strubeli Magpie, geb. 25.7.2009)
Dieser Artikel erschien am 2. Februar 2012 in der Thurgauer Zeitung
